Damit aus Trauer kein Familienstreit wird
Erbstreitigkeiten belasten Familien in schweren Zeiten zusätzlich.
Wir lösen erbrechtliche Konflikte für Erben und Erblasser respektvoll und erfolgreich, damit Ihr letzter Wille so festgehalten ist, dass er respektiert und nicht angefochten wird.

Wenn das Erbe
zur Belastung wird...
Der Verlust eines geliebten Menschen ist schmerzhaft genug. Doch oft folgt der nächste Schock: Erbstreitigkeiten zerreißen Familien.
Sie finden kein Testament oder das vorhandene entspricht nicht den gesetzlichen Anforderungen. Plötzlich erbt jemand anderes und Sie gehen leer aus, obwohl der Verstorbene etwas Anderes wollte.
Ein Geschwisterteil beansprucht alles für sich oder hat das Elternhaus bereits zu Lebzeiten "geschenkt" bekommen. Sie fühlen sich betrogen und wissen nicht, wie Sie zu Ihrem Recht kommen.
Das Erbe kann nicht aufgeteilt werden, weil sich die Erben über nichts einigen können. Das Elternhaus verfällt, Bankkonten sind gesperrt und niemand kommt an sein Geld.
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So setzen wir
Ihre Erbansprüche durch
Vom Erbfall bis zur erfolgreichen Durchsetzung. Vertrauen Sie auf unsere Expertise im Erbrecht.
Schritt 1
Wir prüfen Testamente und entwickeln die optimale Strategie für Ihren Fall.
Schritt 2
Wir verhandeln mit den Erben und fordern Ihre Ansprüche ein.
Schritt 3
Wir klagen Ihre Ansprüche ein, wenn eine Einigung nicht möglich ist.

"Erben ist ein emotionales Thema: Trauer, Enttäuschung und Geldsorgen mischen sich bis zum Streit. Als erfahrener Anwalt sorge ich dafür, dass Sie bekommen, was Ihnen zusteht, aber auch dafür, dass der Familienfrieden möglichst gewahrt bleibt."
Häufige Fragen
Hier finden Sie Antworten auf häufige Fragen zum Erbrecht.
Der Pflichtteil beträgt die Hälfte des gesetzlichen Erbteils. Bei zwei Kindern sind das je 1/4 des Nachlasses. Wir berechnen Ihren exakten Anspruch und setzen ihn durch.
Ja, innerhalb von 6 Wochen nach Kenntnis der Erbschaft. Wichtig: Die Ausschlagung muss notariell erklärt werden. Danach erben die nächsten Verwandten.
Ja, wenn es vollständig handschriftlich geschrieben, datiert und unterschrieben ist. Computertexte oder Kopien sind ungültig. Wir prüfen die Wirksamkeit.
Die Kosten richten sich nach dem Nachlasswert. Bei 100.000 Euro etwa 546 Euro. Oft ist ein Erbschein aber gar nicht nötig, hier prüfen wir Alternativen.
Ja, bei Unwirksamkeit, Fälschung oder wenn der Erblasser nicht testierfähig war. Anfechtung ist nur innerhalb eines Jahres nach Kenntnis möglich.
Nach gesetzlicher Erbfolge: Ehepartner und Kinder zu gleichen Teilen. Ohne Kinder erben Ehepartner und Eltern. Wir erklären Ihnen die komplexe Erbfolge.
Nur bei Überschreitung der Freibeträge: 400.000 Euro für Kinder, 200.000 Euro für Enkel. Ehepartner haben 500.000 Euro Freibetrag. Wir beraten zur Steueroptimierung.
Durch Erbauseinandersetzung: Verkauf oder Übernahme durch einzelne Erben. Einigen sich alle nicht, kann Teilungsversteigerung beantragt werden.
Haben Sie weitere Fragen?
Nehmen Sie gerne Kontakt mit uns auf
oder vereinbaren Sie direkt einen Rückruf.

Lassen Sie sich nicht
um Ihr Erbe bringen.
Wir kämpfen für Ihr rechtmäßiges Erbe.
