Schützen Sie Ihr Unternehmen rechtssicher
Gesellschaftsverträge, Unternehmensgründung oder Streit zwischen Gesellschaftern?
Wir sorgen dafür, dass Ihr Unternehmen rechtlich auf sicheren Füßen steht.

Wenn Geschäftspartner zum Problem werden
Die richtige gesellschaftsrechtliche Struktur ist entscheidend: Wir beraten im Gesellschaftsrecht und Handelsrecht von der Wahl der passenden Rechtsform, über belastbare Verträge bis zur Konfliktlösung unter Gesellschaftern.
Beim Aufbau: Sie gründen ein Unternehmen und wollen sicherstellen, dass Rechte, Pflichten und Beteiligungen von Anfang an klar geregelt sind. Wir unterstützen Sie bei Gesellschaftsverträgen, Geschäftsordnungen und Haftungsregelungen, damit Ihr Fundament rechtssicher steht.
Im Wachstum: Sie möchten neue Partner aufnehmen oder Investoren beteiligen und brauchen klare Verträge, die Stabilität schaffen. Wir beraten bei Kapitalerhöhungen, Anteilsübertragungen, Nachfolgelösungen und sorgen dafür, dass alle Beteiligten rechtlich abgesichert bleiben.
Im Konflikt: Entscheidungen werden blockiert oder die Zusammenarbeit funktioniert nicht mehr. Wir helfen, Gesellschafterstreitigkeiten zu lösen, Abfindungsregelungen zu verhandeln oder die Gesellschaft rechtssicher umzustrukturieren, bevor Ihr Unternehmen Schaden nimmt.

So sichern wir
Ihr Unternehmen rechtlich ab
Von der Gründung bis zur erfolgreichen Führung bieten wir Ihnen umfassende rechtliche Unterstützung. Vertrauen Sie auf unsere Expertise im Gesellschaftsrecht.
Schritt 1
Wir entwickeln eine maßgeschneiderte Rechtsstrategie für Ihr Unternehmen.
Schritt 2
Wir erstellen rechtssichere Verträge unter Berücksichtigung zukünftiger Entwicklungen.
Schritt 3
Wir begleiten Sie bei Gesellschafterversammlungen und vertreten Sie bei Bedarf vor Gericht.

"Viele Unternehmer unterschätzen die Bedeutung rechtssicherer Gesellschaftsverträge. Was anfangs als Formsache erscheint, kann später bei Streitigkeiten über Erfolg oder Misserfolg des Unternehmens entscheiden. Mein Ziel ist es, Ihr Unternehmen von Anfang an rechtlich abzusichern."
Häufige Fragen
Hier finden Sie Antworten auf häufige Fragen zum Gesellschaftsrecht und Unternehmensgründungen.
Die Wahl der Rechtsform hängt von verschiedenen Faktoren ab, wie Haftung, Steuern und dem Geschäftszweck. Eine GmbH bietet Haftungsbeschränkung, erfordert jedoch ein höheres Startkapital. Wir beraten Sie gerne individuell, um die beste Lösung für Ihr Unternehmen zu finden.
Die Gründung einer GmbH erfordert ein Stammkapital von 25.000 Euro sowie Notar- und Gerichtskosten von etwa 1.500 Euro. Eine UG kann bereits ab 1 Euro Stammkapital gegründet werden. Wir helfen Ihnen, alle Kosten transparent zu kalkulieren.
Ja, ein Gesellschaftsvertrag ist unerlässlich, selbst wenn Vertrauen zwischen den Partnern besteht. Er regelt wichtige Aspekte wie Rechte, Pflichten und Ausstiegsmöglichkeiten. Ohne einen Vertrag gelten die gesetzlichen Bestimmungen, die oft nicht optimal sind.
Ein Ausschluss eines Gesellschafters ist nur bei Vorliegen eines wichtigen Grundes und entsprechender vertraglicher Regelung möglich. Wichtige Gründe können Pflichtverletzungen oder Vertrauensbrüche sein. Ohne solche Regelungen gestaltet sich der Ausschluss als sehr schwierig.
Zunächst sollten die Gesellschafter das Gespräch suchen, um eine einvernehmliche Lösung zu finden. Wenn das nicht funktioniert, kann eine Mediation in Betracht gezogen werden. In einigen Fällen sind Gesellschafterversammlungen oder Gerichtsverfahren notwendig.
Im Falle des Todes eines Gesellschafters treten die Erben automatisch in die Gesellschaft ein, es sei denn, der Vertrag regelt etwas anderes. Oft sind Abfindungsklauseln oder Vorkaufsrechte im Vertrag enthalten. Dies sorgt für Klarheit und Sicherheit.
Der Verkauf von Geschäftsanteilen ist in der Regel nur mit Zustimmung der anderen Gesellschafter möglich. Viele Gesellschaftsverträge enthalten Vorkaufsrechte oder Verkaufsbeschränkungen, um die Gesellschaft zu schützen. Wir beraten Sie zu den besten Vorgehensweisen.
Bei einer GmbH haften Gesellschafter nur mit ihrer Stammeinlage, es sei denn, es liegt eine Durchgriffshaftung vor. Bei einer GbR oder OHG haften Sie hingegen voll mit Ihrem Privatvermögen. Eine Haftungsbeschränkung ist jedoch planbar und sollte frühzeitig berücksichtigt werden.
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