Wir schützen Ihre Zukunft vor Verurteilung
Vorladung, Hausdurchsuchung oder Anklage erhalten?
Wir verteidigen Sie professionell vor Gericht und kämpfen für Freispruch oder milde Strafen.

Wenn Sie plötzlich zum Beschuldigten werden...
Eine Strafanzeige kann jeden treffen - oft völlig unerwartet. Plötzlich stehen Sie unter Verdacht und wissen nicht, was auf Sie zukommt.
Die Polizei steht vor der Tür, durchsucht Ihr Zuhause und beschlagnahmt Computer und Unterlagen. Sie fühlen sich wie ein Verbrecher und wissen nicht, worum es geht.
Sie erhalten eine Anklageschrift und müssen vor Gericht erscheinen. Ihr Ruf, Ihr Job und Ihre Zukunft stehen auf dem Spiel.
Ihnen wird Betrug, Untreue oder Steuerhinterziehung vorgeworfen. Sie haben nichts Böses getan, aber können es nicht beweisen.
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So verteidigen wir Sie
im Strafverfahren
Von der ersten Vorladung bis zum Urteil begleiten wir Sie.
Schritt 1
Wir übernehmen sofort Ihre Verteidigung und sichern Beweise, um Fehler zu vermeiden.
Schritt 2
Wir nehmen Akteneinsicht und entwickeln mit Ihnen die Verteidigungsstrategie.
Schritt 3
Vor Gericht kämpfen wir für Ihren Freispruch oder die mildeste Strafe.

"Strafverfahren sind für Betroffene existenzbedrohend: Job, Familie und Zukunft stehen auf dem Spiel. Deshalb kämpfe ich mit aller Kraft für meine Mandanten. Auch bei vermeintlich aussichtslosen Fällen gibt es oft Wege zum Freispruch oder milden Strafen."
Häufige Fragen
Hier finden Sie Antworten auf häufige Fragen zum Strafrecht und Strafverfahren.
Nein, Sie haben das Recht zu schweigen. Oft ist es besser, nichts zu sagen. Lassen Sie sich vorher von einem Anwalt beraten.
Bleiben Sie ruhig und kooperieren Sie, aber sagen Sie nichts zum Vorwurf. Rufen Sie sofort einen Anwalt an. Wir können oft noch am selben Tag helfen.
Spätestens bei der ersten Vorladung als Beschuldigter. Frühe Beratung kann Verfahren oft verhindern oder günstig beeinflussen. Zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren.
Die Kosten richten sich nach Aufwand und Verfahrenswert. Bei Geldstrafen sind sie oft geringer als die drohende Strafe. Wir geben Ihnen hier eine möglichst transparente Einschätzung.
Je nach Strafe nach 3-10 Jahren. Bei Bewährungsstrafen oft nach 3 Jahren. Wir informieren Sie über Tilgungsfristen.
Es beginnt mit dem Ermittlungsverfahren, gefolgt von einer möglichen Anklage und Hauptverhandlung. Wir begleiten Sie durch alle Stufen. Unser Ziel ist es, das beste Ergebnis für Sie zu erzielen.
Eine Geldstrafe ist eine Verurteilung mit Eintrag ins Führungszeugnis. Ein Bußgeld betrifft nur Ordnungswidrigkeiten. Geldstrafen haben schwerwiegendere Folgen.
Bei Freiheitsstrafen bis 2 Jahren ist Bewährung oft möglich, besonders bei Ersttätern. Wir argumentieren für Bewährung und mildernde Umstände. Ihr Fall ist uns wichtig.
Haben Sie weitere Fragen?
Nehmen Sie gerne Kontakt mit uns auf
oder vereinbaren Sie direkt einen Rückruf.

Lassen Sie Ihre Zukunft
nicht unverteidigt.
Strafverfahren eingeleitet oder Vorladung erhalten?
Wir beraten Sie diskret über Ihre Rechte und entwickeln die beste Verteidigungsstrategie.
